Zu: „Herzmanovsky und das rote Pickerl“

Printer
Zu: „Herzmanovsky und das rote Pickerl“

Komm. Rat Franz R. Steinbacher reagierte mit einem Leserbrief auf den in der Mai-Ausgabe 2019 der AUTO & Wirtschaft erschienenen Artikel „Herzmanovsky und das rote Pickerl“.

Advertisement

Sehr geehrter Herr Dr. Knöbl!
Sehr geehrte Damen und Herren !

Betreffend Ihres Artikels in der A&W, Ausgabe 05/2019, „Herzmanovsky und das rote Pickerl“ erlaube ich mir, einige Ihrer Ausführungen zu relativieren.

Der „Beirat für historische Fahrzeuge“ wurde nicht von mir erfunden, sondern war der große Wunsch vieler, engagierter Vertreter aus der gesamten Oldtimerszene. 
Richtig ist, dass ich als Vertreter der Österr. Wirtschaftskammer für den Bereich historische Fahrzeuge, ebenfalls stark am Zustandekommen eines derartigen Beirates mitgewirkt habe. Der entscheidende Faktor für das Zustandekommen eines derartigen Beirates, dass war aber letztendlich Dipl. Ing. Heinz Lukaschek in seiner Funktion als zuständiger Mitarbeiter im BMVIT, und dafür ist ihm die gesamte Oldtimerszene, ausgenommen vielleicht Ihrer „Undercover-Informanten“, bis heute zu Dank verpflichtet.
Hat sich doch dieser Beirat innerhalb der letzten 25 Jahre, zu dem Österr. Forum für alle Oldtimer-Belange schlechthin entwickelt.
Kein einziges Regulativ (der letzten 25 Jahre) im Bereich hist. Fahrzeuge, das nicht über den „Beirat“, und das auf überaus demokratische Weise, unter Einbindung der gesamten Oldtimerszene, erarbeitet wurde. In einem Land, in dem normalerweise ausschließlich „ parteipolitische Funktionäre“ das Sagen haben, eine mehr als demokratische Einrichtung. Dafür sollte man Herrn Dr. Wilhelm Kast und seinen Mitarbeitern eigentlich dankbar sein.

Aber diese Sichtweise hätten Sie viel einfacher haben können. Sie hätten ja nur Ihren Kollegen, Herrn Dipl. Ing. Lukaschek fragen müssen, der hätte Ihnen sicher alles genau erklären können.

Übrigens, in dieser von Ihnen ach so geschmähten und kritisierten approbierten Liste, sind auf über 100 Seiten auch alle „österr. Bestimmungen für erhaltenswürdige Fahrzeuge“ ausgelistet. Ja, und dann wurde in dieser Liste auch noch die Zusammensetzung des Beirates und eine klare Definition, betreffend historische Fahrzeuge eindeutig und zweifelsfrei festgeschrieben.

„Die Hauptbaugruppen der historischen Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein.“

Und das alles bereits vor rd. einem viertel Jahrhundert, nachzulesen in den diversen Erlässen, betreffend hist. Fahrzeuge aus den Jahren 1995, 1996, 1998 und 2006. Aber vielleicht lesen ihre „Hofzwergerl"ja gar keine Erlässe.

Würden die „Hofzwergerl“ lesen, dann wüssten sie ja, dass all das was in Ihrem Artikel so grauslich klingt und für so viel „künstliche Aufregung“ gesorgt hat, eigentlich längst, und da rede ich jetzt von zumindest mehr als 20 Jahren, hätte vollzogen werden müssen.

So wirklich neu ist nur die verpflichtende Vorlage des jeweiligen Genehmigungs-Dokumentes, im Zuge einer § 57a-Überprüfung.
Der Wunsch nach der Vorlage des Genehmigungs-Dokumentes im Zuge der §57a-Überprüfung, das gestehe ich auch unumwunden ein, war immer schon ein Wunsch von mir, einerseits um dem ermächtigten Organ (das ist der Prüfer vor Ort) die tägliche Arbeit zu erleichtern, und andererseits um eine eindeutige und zweifelsfreie Basis, für die durchzuführende Überprüfung zu schaffen.

Daraus resultierend fehlt mir auch das Verständnis für das von Ihnen angeführte „faule Ei“ und was die Entlohnung der Werkstätten anlangt, da kalkuliert ohnehin jeder Betrieb völlig frei nach seinem jeweiligen Aufwand. Alles andere wäre ja so etwas wie ein Kartell-Vergehen.

Abschließend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass sich die gesamte „Oldie-Szene“, den sprichwörtlichen „Haxen“ ausgerissen hat, um eine eigene Kennzeichnung für ihre Fahrzeuge zu erhalten, wobei von Beginn an klar war, ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen sollte es schon wegen der österr. Wechselkennzeichen-Lösung, auf keinen Fall werden.

Dass das rote Pickerl jetzt einen 2-jährigen Prüfintervall hat, wurde von Ihnen zwar nicht wirklich erwähnt, wurde aber in der gesamten Szene umso positiver aufgenommen. Apropos erwähnen, Eurotax hat nicht nur die „approbierte Liste“ eingestellt, sondern aufgrund eines Konzern-Beschlusses weltweit alle Printprodukte aus ihrem Programm genommen. Diese Entscheidung war es dann auch schlussendlich, die zur Gründung des KHMÖ „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ als überparteilicher Herausgeber der approbierten Liste geführt hat.
Diese Liste ist und war auch immer weit, weit mehr als die simple Auflistung von 30 Jahre alten Fahrzeugen. Diese Liste ist mittlerweile so etwas wie das größte Gesamtwerk einer knapp 130-jährigen Automobilgeschichte. Kaum ein ernstzunehmender SV, das BMF, der Zoll und natürlich auch die Genehmigungsbehörden, die in ihrem täglichen Arbeitsablauf, nicht die Hilfe dieser Liste in Anspruch nehmen.

Es stimmt auch nicht, dass ein Ausdruck (Bestätigung) aus der approbierten Liste, bei einer Eintragung/Genehmigung als hist. Fahrzeug, bei der Behörde zwingend vorgelegt werden muss. 

Da gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie die Vorlage von:

- alten Fahrzeug-Papieren,
- technischen Werksunterlagen,
- „Geburtsurkunde“ der Fahrzeug-Hersteller,
- Gutachten eines einschlägig spezialisierten Sachverständigen nach 17/47,
- bereits bei der Prüfstelle eingespeicherte techn. Daten eines vergleichbaren Fahrzeuges,
- Bestätigung/Auszug aus der approbierten Liste,
- um den jeweils historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges nachzuweisen.

Bleibt schlussendlich noch Ihr Hinweis auf das Warten, auf die 37. KFG-Novelle, da erübrigt sich aber jeglicher Kommentar meinerseits, die ist ja zumindest aus FP-Sicht, im wahrsten Sinne des Wortes, am Strand von Ibiza versandet.

Fast hätte ich ja Ihr Statement, in Bezug auf unsere unbürokratischen Nachbarn aus Deutschland, in Richtung Oldtimer, glatt vergessen. Aber auch da muss ich Sie leider enttäuschen, ganz so unbürokratisch wie sie das dargestellt haben, ganz so ist das gar nicht. Einerseits gibt es dort mit dem „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ ein mit unserem Beirat durchaus vergleichbares Instrumentarium und andererseits braucht es für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23StVZÖ, ein entsprechendes Gutachten. Das machen dort aber ausschließlich die verschiedenen TÜV´s und die DEKRA.

Abschließend darf ich mich noch für den mehr als vergnüglichen Hinweis, auf Fritz von Herzmanovsky-Orlandob bedanken, mir persönlich gefällt allerdings sein Zitat 

„Betrachtet den Unsinn, damit ihr auch den Sinn erkennen könnt!“

am allerbesten.

Mit den besten Grüßen

Komm. Rat Franz R. Steinbacher

KI sinnvoll nutzen

KI sinnvoll nutzen

DAT Austria mit will mit der Schadenserkennungslösung FastTrackAI nun hierzulande durchstarten.

Brandheißes Risiko

Brandheißes Risiko

Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.

Im Tabellen-Mittelfeld etabliert

Im Tabellen-Mittelfeld etabliert

Hyundai Austria hat 2023 erneut die 5-Prozent-Marke erreicht. Mit vielen Auffrischungen und neuen Modellen soll diese Position 2024 behauptet werden.

Advertisement

Advertisement

Advertisement