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Straffrei: Hände weg vom Steuer

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Straffrei: Hände weg vom Steuer
Credit: Volvo

Symbolfoto

Ab 11. März 2019 dürfen die Hände in bestimmten Situationen vom Lenkrad genommen werden – die entsprechende Verordnung trat mit 0 Uhr in Kraft.

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Mit der Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren ist nun einerseits das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnassistent mit automatischer Spurführung“ und andererseits das automatische Einparken mit Einparkassistent erlaubt.

Ausnahmen

Natürlich „muss man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation auftritt“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Mag. Martin Hoffer. „Daher bleiben ablenkende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Bedienen eines Mobiltelefons, verboten.“ Auch in Baustellenbereichen darf das System nicht verwendet werden. In diesem Zusammenhang befürchtet der Jurist allerdings, dass künftig noch mehr Autofahrer auf Mittelspuren unterwegs sein werden, da man auf der rechten Fahrspur im Normalfall immer wieder eher langsamere Fahrzeuge vor sich hat. „Genau für diese – Lkw und Busse – kann der Autobahnassistent beim Hintereinanderfahren auf Autobahnen aber durchaus eine große Hilfe sein“, erklärt Hoffer.

Parken

Beim Einparken geht die Verordnung sogar noch weiter, denn dabei darf man „sogar aussteigen und von außen beobachten, wie sich das Fahrzeug in die Parklücke schiebt“, erläutert der stellvertretende Cheftechniker des Mobilitätsclubs, Dipl.-Ing. Friedrich Eppel. „Bei unerwarteten Situationen muss man den Vorgang aber sofort abbrechen – wenn man sich außerhalb des Fahrzeuges befindet, mittels Fernsteuerung oder Handy-App.“

Fahrzeuge

Der Einparkassistent darf prinzipiell bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden. Wenn der Systemhersteller auch den Betrieb mit Anhängern zulässt, darf auch damit automatisiert eingeparkt werden. Sinngemäß gilt das Gleiche auch für das Ausparken. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt in beiden Fällen immer 10 km/h. •

Link: Die entsprechende Verordnung im RIS

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