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Neu: Gewährleistung für Waren und Digitales

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Neu: Gewährleistung für Waren und Digitales
Credit: AdobeStock

EU-Rat und -Parlament haben sich auf ein Paket mit den (maximal harmonisierten) Direktiven für Digitale Inhalte (DCD) und Warenhandel (Sales of Goods Directive - SGD) geeinigt.

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Letztere regelt auch jene Fälle, in denen der Digitalanteil untrennbare Voraussetzung für die Nutzung eines Produkts ist. In dem Zusammenhang soll es auch eine Pflicht des Verkäufers geben, für einen Zeitraum, den der Konsument -abhängig vom Produkt -erwarten darf, Updates anzubieten. Die Frist für die Beweislastumkehr dürfte demnach nicht (von derzeit 6 Monaten) auf 2 Jahre erhöht werden, sondern eine 1-jährige Frist möglich sein. Erhalten bleiben soll die 2-jährige gesetzliche Gewährleistungsfrist.
 

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