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VKI begründet seine VW-Sammelklage

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VKI begründet seine VW-Sammelklage

Mag. Ulrike Wolf, Mag. Thomas Hirmke (beide VKI), Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein, Dr. Christoph Klein (AK) und Dina Komor (Roland ProzessFinanz AG)

Kürzlich reichten die Anwälte des VKI an 16 Landesgerichten in Österreich Klagen gegen VW ein. Im Zuge des „Dieselskandals" pochen die Konsumentenschützer auf Wertminderung.

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Auf Basis eines Gutachtens – das erst im Zuge des Prozesses öffentlich gemacht wird – werden in den Klagen einerseits Schadenersatzzahlungen von 20 % des Fahrzeugkaufpreises geltend gemacht, andererseits soll die Haftung für Folgeschäden erwirkt werden. So beläuft sich der Streitwert der 16 Sammelklagen (an allen österreichischen Landesgerichten) auf rund 60 Mio. €; rund 55 Mio. € für die monetäre Entschädigung und rund 4,5 Mio. € für Haftung.

Insgesamt beteiligen sich bei den von Roland ProzessFinanz AG finanzierten Klagen 9.872 Teilnehmer – 1/4 davon aus Niederösterreich, dahinter folgen Wien und Oberösterreich mit 16 %, sowie 15 % aus der Steiermark, 8 % aus Tirol, 7 % aus Kärnten, 6 % aus Salzburg, 4 % aus dem Burgenland und 3 % aus Vorarlberg. Über 70 % der Teilnehmer sind über 50 Jahre, 73 % Männer.

Mit 56 % der 9.872 Fahrzeuge sind die meisten Autos der Marke VW, 23 % Audi, 14 % Škoda und 7 % Seat. In der Typenliste liegen VW Tiguan (1.829) und VW Golf (1.538) vor Audi A4 (807), VW Touran (691), VW Passat (623), Audi Q3 (542) und Škoda Octavia (461).

Die Erforderlichkeit des Schritts der Klagen begründet der VKI mit „keinerlei Einsicht bei VW". Die „Zeit der Samthandschuhe" sei vorbei, so Dr. Christoph Klein von der Bundesarbeitskammer. Auch außergerichtliche Vergleichsversuche hätten kein Ergebnis gebracht, betonte Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI.

Importeur reagiert auf Pressekonferenz

Auch die Aktivitäten des VKI würden nichts daran ändern, dass es in Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Fahrzeugeigentümer mit ihrer Klage gegen die Volkswagen AG Erfolg hatten, gebe. Die Gerichte würden sich mit genau den gleichen rechtlichen Problemstellungen auseinandersetzen müssen. Die Volkswagen AG gehe der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem VKI nicht aus dem Weg, bekräftigt die Porsche Holding in ihrer Reaktion auf die Pressekonferenz.

Mehr zur Pressekonferenz und die gesamte Reaktion der Porsche Holding entnehmen Sie unserer AUTO-Information Nr. 2438, die am 21. September 2018 erscheint. •

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