Im Streitfall
Die von Garanta und WKÖ entwickelte Rechtsschutzvorsorge schützt Betriebe bei Auseinandersetzungen mit dem Importeur
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Unzureichende Deckung
"Nach Schätzungen von Rechtsschutzexperte Dr. Helmut Tenschert ist nur einer von fünf Kfz-Betrieben ausreichend gegen die Kostenfolgen von rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert", erklärt Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Versicherung. So haben das Bundesgremium des Fahrzeughandels,Dr. Tenschert und die Garanta eine auf die aktuelle Situation ausgerichtete Rechtsschutzversicherung entwickelt.
Im Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) sieht der Gesetzgeber den Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor, bevor eine Auseinandersetzung zwischen Händler und Importeur in einer Klage mündet. "Daher wurde ein geeignetes Mediationsverfahren in den Rechtsschutztarif integriert", so Molterer. "Trotz umfangreicher Deckung konnte eine Prämie kalkuliert werden, die weitunterhalb bekannter Versicherungsangebote liegt." (GEW)