Im Streitfall

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Die von Garanta und WKÖ entwickelte Rechtsschutzvorsorge schützt Betriebe bei Auseinandersetzungen mit dem Importeur

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Auch die besten Ehen werden geschieden und so ist es nur vernünftig, sich für einen eventuellen Rechtsstreit bei einer Trennung gut vorzubereiten. Selbiges gilt noch deutlich stärker für die Situation zwischen Händler und Importeur, die viele Jahre gleich einer Ehe verbunden waren. Um die Ansprüche des Händlers im Fall einer Vertragskündigung zu sichern, braucht es einen Rechtsbeistand und im Zweifelsfall darf auch der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Nur wer finanziell in der Lage ist, diesen Weg auch konsequent durchzumarschieren, kann letztlich erfolgreich sein.

Unzureichende Deckung

"Nach Schätzungen von Rechtsschutzexperte Dr. Helmut Tenschert ist nur einer von fünf Kfz-Betrieben ausreichend gegen die Kostenfolgen von rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert", erklärt Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Versicherung. So haben das Bundesgremium des Fahrzeughandels,Dr. Tenschert und die Garanta eine auf die aktuelle Situation ausgerichtete Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Im Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) sieht der Gesetzgeber den Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor, bevor eine Auseinandersetzung zwischen Händler und Importeur in einer Klage mündet. "Daher wurde ein geeignetes Mediationsverfahren in den Rechtsschutztarif integriert", so Molterer. "Trotz umfangreicher Deckung konnte eine Prämie kalkuliert werden, die weitunterhalb bekannter Versicherungsangebote liegt." (GEW)

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