Vorsicht, Justizfalle!
Der spektakuläre "Pickerl-Prozess" in Eisenstadt endete doch noch mit einem Freispruch. Dennoch sollten Werkstätten bei der §-57a-Überprüfung auf der Hut sein.
Advertisement
Das gerade einmal elfzeilige Gutachten reichte für eine Verurteilung in erster Instanz aus. Das Oberlandesgericht Eisenstadt gab der Berufung jedoch recht, am 25. April fiel die endgültige Entscheidung: Martin wurde mangels Vorsatz und Wissentlichkeit freigesprochen.
Sieg der Gerechtigkeit
"Das ist das einzige gerechte Urteil", freute sich Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker, nach der Verhandlung. Gemeinsam mit seinem Funktionärskollegen Josef Puntinger hatte er den Prozess genau verfolgt. Schließlich handelte es sich um ein Musterverfahren. "Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte das einen Rattenschwanz an Verfahren nach sich gezogen. Kein §-57a-Prüfer hätte mehr ruhig schlafen können", so Nagl.
Dokumentation per Foto
Gebannt ist die Gefahr freilich noch nicht. Das zähe Eisenstädter Verfahren zeigte, wie realitätsfern die Justiz zuweilen agiert: Die beinahe zwei Jahre nach dem gegenständlichen "Pickerl" getroffene Ferndiagnose eines einundsiebzigjährigen Sachverständigen, der zwar studierter Verkehrstechniker ist, doch keinerlei Erfahrung in Kfz-Werkstätten hat, hätte beinahe für eine Verurteilung ausgereicht.
Der Rat, den Nagl seinen Mitgliedsbetrieben gibt, ist daher klar: "Wir müssen bei §-57a-Überprüfungen so umsichtig wie nur möglich vorgehen." Am besten sei es, schon bei "nur entferntest verdächtigen Fällen" den Fahrzeugzustand fotografisch festzuhalten. Ein paar Bilder auf der Festplatte können schlussendlich entscheidend sein, wenn wieder einmal Kfz-Technikervor den Kadi gezerrt werden.