4 Jahre Haft für Jürgen S.
Im gerichtlichen Nachspiel um Luxus-Autohändler Jürgen S. gibt es nun ein (nicht rechtskräftiges) Urteil.
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Der Schuldspruch erfolgte wegen Veruntreuung (Verbringen von Fahrzeugen, die unter Eigentumsvorbehalt oder im Eigentum von Leasinggesellschaften standen, Schadenshöhe: 489.964 Euro), wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs (Erschleichen von Kreditmitteln verschiedener Banken durch Vorspiegelung, diverse Fahrzeuge würden als Sicherheit zur Verfügung stehen, wobei teils verfälschte Urkunden und falsche Beweismittel verwendet worden seien, Schadenssumme: 907.743 Euro) sowie wegen betrügerischer Krida (Zueignung von Bargeld aus dem Firmenvermögen für eigene Zwecke zum Nachteil diverser Gläubiger (Schaden: rund 57.000 Euro). In einigen Anklagepunkten erfolgte ein Freispruch.
Urteil noch nicht rechtskräftig Gründe für die Verurteilung seien diverse Zeugenaussagen und sichergestellte Urkunden gewesen, der Angeklagte selbst habe sich nicht geständig verantwortet. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Rechtsmittel erhoben hat. Er befindet sich jedoch derzeit neuerlich in Untersuchungshaft, weil er Weisungen, die ihm anlässlich der Aufhebung der Untersuchungshaft auferlegt wurden, nicht eingehalten haben soll", so Hellebrand. (DSC)