Die Roten kommen!

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Grün ist ein Auslaufmodell -zumindest wenn es ums Pickerl geht. Denn mit 1. Jänner 2018 trat die 35. KFG-Novelle in Kraft. Mit dieser wurde für Oldtimer die bisherige grüne Begutachtungsplakette von einem neuen roten Modell abgelöst.

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Aber es ist wie in der Politik: Grün wurde noch eine Schonfrist eingeräumt. Aufgrund der Übergangsregelung des §16 PBStV können die Werkstätten die grünen Pickerln bis auf Weiteres wie bisher verwenden -solange der Vorrat reicht. Zur Umsetzung dieser KFG-Novellierung ist nämlich eine Änderung der Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) erforderlich. Nach dem Ende der Beguachtungsfrist für deren Novellierung (12. Jänner 2018) sind nun noch allfällige Änderungswünsche zu prüfen. Erst ab dem 20. Mai 2018 kommen die ersten roten Pickerln tatsächlich zum Einsatz. "Bis dahin wird man die Änderungen mit Erlass regeln", sagt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Forsthuber, technischer Koordinator im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Aus seiner Sicht wird es einen reibungslosen Übergang zur neuen Gesetzeslage geben. Tatsächlich hat sich diese noch nicht weit herum gesprochen. "Inder Szene wissen nur die wenigsten Bescheid." Auch der Wiener Oldtimer-Sachverständige Fritz Meindl hat davon "nur am Rande" gehört. Er geht jedoch davon aus, dass die Kfz-Werkstätten mit dem zusätzlichen Prüfaufwand keine Probleme haben werden. "Wer schon heute historische Begutachtungen gemacht hat, wird auch in Zukunft wissen, worum es geht."

Historizität muss geprüft werden Die wesentlichste Neuerung ist, dass -in Abweichung zum grünen Pickerl -nicht nur die Betriebsund Verkehrssicherheit zu überprüfen sind, sondern zusätzlich auch die "Historizität" des Oldtimers. Wobei Forsthuber da keine detaillierte Historienforschung vorschwebt. Schonbisher musste sich ein Oldtimer für die Anerkennung als historisches Fahrzeug einer eigenen Überprüfung unterziehen. Darüber wurde ein eigenes Genehmigungsdokument erstellt, das auch weiterhin -gemeinsam mit dem Fahrtenbuch - stets mitzuführen ist. Allerdings war es für die Polizei bei einerÜberprüfung vor Ort schwierig festzustellen, ob das Auto tatsächlich noch diesem ursprünglichen Zustand entspricht -oder zwischenzeitig kräftig verändert wurde. Diese Aufgabe sollen nun die Werkstätten bei der zweijährigen Überprüfung wahrnehmen. "Da geht es nur um den Zustand der Karosserie, um die verbauten Räder und ähnliche Punkte der Genehmigungsurkunde", beruhigt Forsthuber Werkstätten und Oldtimerbesitzer. Daneben allerdings auch um die Überprüfung der Fahrtenbücher, ob die zeitlichen Fahrbeschränkungen eingehalten wurden: 60 Tage bei Zweirädern, 120 Tage bei Pkws.

StrengereÜberprüfung begrüßenswert Diese strengeren Überprüfungen werden vom Oldtimerhandel durchaus begrüßt. Etwa von Franz Wittner von "Car Collection", für den die österreichische Gesetzeslage allerdings nur beschränkte Relevanz hat. "Wir haben den Großteil unserer Kunden im Ausland", freut ersich über jede Maßnahme, die dem Image der Oldtimer dienlich ist. Auch Dipl.-Ing. Nikolay Takev, der mit seiner Mödlinger Werkstätte viele Oldtimerkunden betreut, ist sich sicher, dass damit den Pseudo-Oldtimern ein Riegel vorgeschoben wird. "Wir sind Verfechter von originalen Fahrzeugen", klingen für Franz Jüly -mit seinem "Oldie Point" gut in der Szene verankert -diese Neuerungen "sehr gut"."Da gibt es Fahrzeuge, da war nur noch die Fahrgestellnummer vom Original", sagt Jüly. Aus seiner Erfahrung wurde bisher bei der Nutzung des grünen Pickerls viel gemogelt. Dennoch hat er Bedenken: Wer soll das überprüfen?"Die meisten haben da keine Ahnung. Welche Werkstätte erkennt schon den Unterschied zwischen einem MGA-und einem MGB-Motor?" Normale Werkstätten werden die Frage der Typenkonformität nicht so leicht lösen können. "Mit den bisherigen 80 Euro wird der zusätzliche Prüfaufwand nicht zu schaffen sein", rät er seinen Branchenkollegen, sich diese Zusatzleistung auch honorieren zu lassen. Die Erläuterungen zur PBStV-Novelle verweisen "der Vollständigkeit halber" auch darauf, "dass das Fahrzeug aufgrund der festgestellten schweren Mängel noch längstens zwei Monate nach dieser Begutachtung, jedoch nicht über die auf der bisherigen Plakette angegebenen Frist hinausgehend, verwendet werden darf". Gerhard Bencze, seit 30 Jahren auf Porsche-Oldtimer spezialisiert, hat damit kein Problem: "Ein Porsche-Kunde steigt bei schweren Mängeln von Haus aus gar nicht mehr in sein Auto ein!" Auch die kommende Kontrolle der Originalität der Oldtimer sieht er locker: Porsche kennt er alle in-und auswendig; und Kunden mit anderen Marken schickt er zu jenen Kollegen, die sich mit den entsprechenden Marken besser auskennen. (GEW)

"Da geht es nur um den Zustand der Karosserie, um die verbauten Räder und ähnliche Punkte der Genehmigungsurkunde."

Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Forsthuber, BMVIT

"Mit den bisherigen 80 Euro wird der zusätzliche Prüfaufwand nicht zu schaffen sein."

Franz Jüly, Oldie Point

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