Daten: Wie empfindlich sind die Kunden?

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Am 25. Mai 2018 tritt die neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Kundendaten müssen also in Zukunft besser denn je geschützt werden. Wie empfindlich ist eigentlich der Kunde in Sachen persönlicher Schutz der Daten und was kommt mit der Verordnung auf die Betriebe zu? Wir haben nachgefragt.

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Die Vorteileüberwiegen "Die Vorteile, die dem Kunden mit zusätzlichen Online-Servicedienstleistungen geboten werden, stehen im Vordergrund. Dies wird auch von vielen Kunden so gesehen und akzeptiert", sagt Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, EU-Beauftragter des Bundesgremiums des Fahrzeughandels. Für dieKunden sei - obwohl sie wüssten, dass damit auch Daten generiert würden -die dafür notwendige Unterfertigung und damit ihre Zustimmung eher nur ein Formalerfordernis. Wenn der Kunde Bedenken habe, sei es vermutlich am einfachsten, dies gleich beim Kauf kundzutun. "Er müsste aber im Gegenzug auchauf Funktionen verzichten."

Vorsichtiger mit Daten umgehen "In den Autohäusern werden wir in Zukunft -was Kundendaten betrifft -wirklich aufpassen und erheblich sensibler agieren müssen, damit auch wir entsprechend autorisiert sind. Diese Daten zu speichern, bringt natürlich auch auf verwaltungstechnischer Seite einmal mehr neue Herausforderungen", wie Komm.-Rat Konrad Steindl, Präsident der Salzburger Wirtschaftskammer und Inhaber der Steindl-Mayr OHG/Kuchl, der Fissthaler GmbH/Oberndorf und des Autohauses Scheidinger/Salzburg, unterstreicht. Zu klären sei auch, wie man mit den Daten in einer Organisation umgehe -dies betreffe auch Importeure und Hersteller.

"Sehr sensibel agieren!"

Konrad Steindl

Zusätzlicher Aufwand Es gebe sicher Leute, "die schon seit 25 Jahren fantasieren, dass George Orwells Visionen Wirklichkeit werden, aber die Mehrzahl der Kunden habe keine Probleme bei der Nutzung von Dienstleistungen, solange sie nicht an Dritte weitergegeben werden", meint Komm.-Rat Ing. Mag. HubertAichlseder, Landesgremialobmann des Kärntner Fahrzeughandels und Geschäftsführer Autohof/Klagenfurt. "Ich glaube, dass der Kunde, der uns seine Daten gibt, weil er bei uns ein Fahrzeug kauft, servicieren lässt und auch seine Mobilität betreffend auf dem Laufenden gehalten wird, das auch schätzt. Ich erwarte zusätzlichen Verwaltungsaufwand -auch wegen hoher drohender Strafen!"

Medialer Wirbel programmiert

"Es gibt es immer wieder Kunden, die gleich beim ersten Kontakt darauf hinweisen, dass sie weder per E-Mail noch telefonisch kontaktiert werden wollen", berichtet Ing. Wolfgang Rötzer, Geschäftsführer Autohaus Dosenberger/Innsbruck. Dieser Kundenwunsch werde im Autohaus hinterlegt und funktioniere bis dato ganz gut. "Allerdings denke ich, dass das ab kommenden Mai geltende neue EU-Datenschutzrecht auch in den Medien entsprechend hochgespielt und von den Konsumenten stärker wahrgenommen wird." Wie sich dies auswirke, werde man erst sehen, wenn es greife oder gefinkelte Anwälte ein Betätigungsfeld sähen, in dem sie Händler, die sich nicht genau an die Bestimmungen hielten, klagten.

Verwaltungstechnisch an der Grenze "Grundsätzlich wird uns die neue EU-Datenschutz-G r u n d v e r o r d n u n g auch wieder einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen, weil wir bereits an den Grenzen der verwaltungstechnischen Belastungen angelangt sind", meint Komm.-Rat Manfred Ellensohn, Landesgremialobmann des Vorarlberger Fahrzeughandels und Geschäftsführer Autohaus Ellensohn/Rankweil. Ellensohn geht davon aus, dass der Kunde in Sachen Datenschutz "auf seinen Partner, der ihn betreut, vertraut und Druck in Sachen Datenschutz seitens der Kunden nur ganz selten zu spüren ist". Erleichterungen könnte in Zukunft ein einheitlicher Vordruck bringen, der im Rahmen des Kaufvertrages gemeinsam mit den Kunden ausgefüllt werde.

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