Lunzer Wellenklänge

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Welche Einladungen darf der Chefsachverständige des Versicherungsverbandes annehmen?

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Einmal jährlich zieht Werner Bauer - Chefsachverständiger des Versicherungsverbandes - quer durch die Lande, um dem sogenannten "Fußvolk" (das sind gebundene Schadensbegutachter ebenso wie die mehr oder minder freien Kfz-Sachverständigen) die neuesten Versicherungsrichtlinien zu erläutern.

Gern gesehener Gast ist er da auch beim Sachverständigen-Büro des Komm.-Rat Ernst Stibl, wenn ihn dieser zum jährlichen Musikfestival "Wellenklänge" an den Lunzer See lädt. Mit Gattin und Übernachtung -schließlich will sich Stibl als größter Diskonter unter den Kfz-Sachverständigen und wohlbestallter Sponsor der "Wellenklänge" bei seinen Auftraggebern in der Versicherungswirtschaft nicht kleinlich zeigen.

In Deutschland gibt es strenge Regeln

Vielleicht trägt Bauer bei seinen alljährlichen Schulungen einmal die Richtlinien des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft vor: Da dürfen Einladungen "ohne dienstlichen Charakter grundsätzlich nicht angenommen werden". Das gilt für alle Theater-,Konzert-oder Sportveranstaltungen. (RED)

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