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Gewerbeordnung "neu" statt Umlagenreform

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Gewerbeordnung "neu" statt Umlagenreform

In den vergangenen Wochen war viel von einer Reform der Gewerbeordnung die Rede. Doch was bedeutet das für die Finanzierung?

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Bei der Reform wurde oft von den Auswirkungen auf die Kammerfinanzierung gesprochen. Allerdings sind die Wirtschaftskammern in keiner Weise davon betroffen. Diese neun Landeskammern unter dem Dach der Bundeskammer finanzieren sichüber die Kammerumlagen KU1 und KU2 - und diese beiden Kammersteuern sind im Wirtschaftskammergesetz geregelt. Sie stehen mit der Gewerbeordnung in keinerlei Zusammenhang.

Bei der Reform der Gewerbeordnung ging es stets um die damit verbundenen Gewerbescheine. Vor allem um jene rund 440 freien Gewerbe, für die SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter einen einzigen, einheitlichen Gewerbeschein forderte. Für die Finanzen der Wirtschaftskammern sieht der Vizepräsident der WKO bei der Einführung dieser "Single License" kein Problem -deren Geldquellen KU1 und KU2 bleiben davon unberührt.

Anders sieht es bei den Fachverbänden aus, die rechtlich mit den Wirtschaftskammern nichts zu tun haben. Es handelt sich dabei um selbstständige, autonome Körperschaften, die auch ihre Finanzen autonom regeln. Sie finanzieren ihr Personal, ihre Mieten etc. für die Bewältigung ihrer selbst ausgewählten Aufgaben auf Landes-undBundesebene aus den sogenannten jährlichen "Grundumlagen". Diese haben mit den "Kammerumlagen" nichts zu tun, werden aber sogar von Funktionären oft mit diesen verwechselt. Diese Grundumlagen springen den Mitgliedern der Fachverbände - in der Kfz-Branche als Innungs-oder Gremialbeiträge -deshalb besonders ins Auge, da ihnen dafür Zahlscheine ins Haus flattern, durch welche die Höhe dieser Jahresbeiträge klar erkennbar ist.

Ganz anderes ist es bei den Kammerumlagen, mit denen sich die 10 Wirtschaftskammern finanzieren. Für deren diskretes Inkasso hat die WKO die Finanzämter auserkoren -die damit natürlich keine rechte Freude haben. Vierteljährlich haben die Buchhalter in den Kfz-Betrieben die Höhe dieser rein umsatzabhängigen KU1 zu errechnen und den Finanzämtern abzuliefern.

Die sammeln diese Kammerumlagen und liefern sie als Durchläufer der WKO ab -nur einen kleinen Obolus darf sich der Finanzminister für diese Fleißaufgabe seiner Beamten behalten. Ähnliches gilt für die KU2: Allerdings dient in diesem Fall die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage. Von den meisten Unternehmern werden diese Kammerumlagen als eine der vielenSteuern wahrgenommen.

Wer erledigt die Arbeit? Wer bekommt das Geld?

Für Verwechslung sorgt auch die Tatsache, dass die Mitarbeiter der Innungen und Gremien bei den 10 Kammern angestellt sind -aber aus den Grundumlagen der Fachverbände entlohnt werden. Das gilt auch für die vielen ehrenamtlichen Funktionäre der Innungen und Gremien, die nicht für die Wirtschaftskammern, sondern für die Fachverbände - somit für ihre Branchenkollegen - tätig werden. Die auch autonom und basisdemokratisch die Höhe der Aufwandsentschädigungen ihrer Funktionäre festlegen.

Von diesen Funktionären und ihren im Hintergrund werkenden Mitarbeitern in den Innungen und Gremien wird auch der Löwenanteil jener Aufgaben bewältigt, mit deren Erfolgen sich die Wirtschaftskammern schmücken. Es waren aber nicht diese "Kammern", die etwa den Kfz-Betrieben ein Investitionsschutzgesetz oder ein Kraftfahrzeugsektorschutzgesetz (KraSchG) bescherten. Es war der unermüdliche Fleiß der für die Fachverbände werkenden Funktionäre, die zu diesen Erfolgen führten.

Das Budget dieser Fachverbände ist ausschließlich von der Zahl ihrer Mitglieder und der Höhe der jährlichen Grundumlage abhängig. Sie haben keine Möglichkeit, auf die Finanzen der 10 Wirtschaftskammern zuzugreifen. Diese streifen jedoch - zumindest in der Kfz-Branche - den Löwenanteil jener Zahlungen ein, welche die Pflichtmitglieder zu berappen haben. So hat etwa ein mittleres Kfz-Unternehmen mit zwei Betriebsstätten und einem Umsatz von 8 Millionen Euro rund 1.300 Euro Grundumlagen zu zahlen -aber jährlich zusätzliche 7.000 Euro an KU1 und KU2.

Leistungen einschränken?

Wenn nun durch die Single License die Zahl der Mitglieder der Fachverbände reduziert wird, trifft das nicht die Kammern, sondern ausschließlich die Fachverbände. Die bei sinkender Mitgliederzahl budgetär gezwungen wären, die Grundumlagen anzuheben. Oder die bei sinkendem Budget ihre Leistungen für ihre Mitglieder einschränken müssten. Es trifft somit jene, beidenen die echte Kammerarbeit für ihre Fachverbandsmitglieder anfällt.

Generell wäre die Single License ein sinnvoller Weg zur Verwaltungsvereinfachung. Unter der Voraussetzung, dass die davon betroffenen Fachverbände gleichzeitig aus den üppigen Kammerumlagen der Wirtschaftskammern - KU1 und KU2 - adäquat entschädigt würden. Es sollten die Zahlungen der Kammermitglieder verstärkt dorthin fließen, wo auch die Arbeit im Dienste derselben erledigt wird: Zu den Fachverbänden, etwa den Kfz-Innungen und Kfz-Handelsgremien. Dazu wäre jedoch eine Umlagenreform erforderlich -und keine Reform der Gewerbeordnung. (KNÖ)

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