Peepshow im Beauty-Salon

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Katia Wagner, junge Mitbesitzerin eines Beauty-Salons in Wien, hat als kampflustige "Waxing Lady" den Vorschriftendschungel beim Arbeitnehmerschutz ans Licht derÖffentlichkeit gezerrt.

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Die Diskussion um das medienwirksame "Intim-Waxing im Schaufenster" zeigt, dass eine Reform des Arbeitnehmerschutzes längst fällig wäre. Der politisch Verantwortliche, Arbeits-und Sozialminister Alois Stöger, hielt sich sorgsam in Deckung, während seine Arbeitsinspektoren ins Kreuzfeuer der Kritik gerieten und zu Buhmännern der Nation wurden. Die ehemalige Schönheitskönigin zeigte Mut, sich mit den Behörden anzulegen. Ob ihre spektakuläre Aktion letztlich vernünftig war, wird sich erst herausstellen. Denn die Behörden sitzen am längeren Ast. Den Inspektoren ist zu Kontrollzwecken jederzeit Zutritt zu gewähren -und die Zahl derartiger Besuche ist nicht beschränkt. Es gibt so viele Vorschriften zu überprüfen, dass die Liste der Beanstandungen mit jedem Besuch im Salon länger wurde. Bis Wagner zusätzlich zur bereits verhängten Verwaltungsstrafe von 5.000 Euro mit einer Betriebssperre gedroht wurde. Bei "Gefahr in Verzug" kann der Betrieb laut Rechtslage bis zur Behebung aller Mängel tatsächlich amtlich versiegelt werden.

Unterstützung hat Beauty Wagner nicht nur beim damaligen Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner, sondern auch bei den NEOS gefunden: Nationalrat Sepp Schellhorn warf den vielen Prüforganen vor, sich gegenseitig im Weg zu stehen. Etwa, wenn die Lebensmittelpolizei Fliegengitter vorschreibe, die Arbeitsinspektoren dann den Arbeitsplatz nicht ausreichend hell fänden.

Zur Rettung der Arbeitsinspektorate

Dr. Alexandra Marx, Chefjuristin der Arbeitsinspektorate im Sozialministerium, nimmt dagegen in ihrem eigens dafür eröffneten Blog die Inspektoren in Schutz. Diese agierten keinesfalls als "wiehernde Amtsschimmel", sondern hätten in erster Linie den Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen. Nach § 4 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) sind primär die Unternehmer selbst dafür zuständig, "die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen". Dazu müssen sie allerdings 132 Paragrafen und die rund 1.000 Erlässe und Verordnungen studieren, welche die Arbeitssicherheit in allen Lebenslagen präzisieren. Das gilt für alle Unternehmen (auch für alleKfz-Betriebe) - und zwar bereits ab einem Mitarbeiter. Zur Einhaltung der Vorschriften sind rund 300 Inspektoren auf Achse. 2016 haben sie 68.000 Kontrollen durchgeführt - laut Marx auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unentbehrlich. Sonst könnten sich ja schleißige Betriebe Vorteile gegenüber jenen herausholen, "die ihren Verpflichtungen umfassend nachkommen".

Entrümpelung der Spielwiese

Klar ist: Die Beamten handeln als Vollzugsorgane der von Politikern beschlossenen Gesetze und sind von deren Sinnhaftigkeit abhängig. Gemäß § 25 Verwaltungsstrafgesetz sind sie verpflichtet, Verwaltungsübertretungen von Amts wegen zu verfolgen -ein "Wegschauen" birgt das Risiko, wegen "Missbrauch der Amtsgewalt" strafrechtlich belangt zu werden. Die nun vielfach geforderte "Entrümpelung" dient daher keinesfalls nur der Wirtschaft. Sie ist auch zum Schutz der Arbeitnehmer in den Arbeitsinspektoraten erforderlich. Damit diese nicht genötigt sind, die Einhaltung sinnloser Vorschriften einzufordern -oder über deren Nicht-Einhaltung rechtswidrig hinwegzusehen.

Das sollte auch dem Sozialminister bekannt sein. Der steht aber nach den VP-Interventionen auf der Bremse -immerhin ist Arbeitnehmerschutz angestammte Spielwiese von Arbeiterkammer undÖGB, wo Stöger seine Funktionärskarriere gestartet hat. Und in deren Verlauf er bei Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer als Gesundheitsminister stets um mehr Macht und Einfluss gekämpft hat.

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