Die richtige Schadenmeldung
Im ersten Teil der neuen Serie "Versicherungs-Know-how" geht es um die richtige Schadenmeldung. Das Thema scheint zwar einfach, dennoch kommt es dabei immer wieder zu Missverständnissen.
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Es ist darauf zu achten, dass die Informationüber den eingetretenen Schaden ehestmöglich an den Versicherer übermittelt wird. Zumeist stellen Versicherer dafür eigene Formulare zur Verfügung, welche nicht nur vollständig, sondern auch den Tatsachen entsprechend richtig ausgefüllt werden sollten. Nicht vollständige Angaben verzögern die Schadenabwicklung zumeist unnötig und können ebenso wie falsche Informationen über den Schadenfall sehr schnell zu einer Leistungsablehnung führen. Dies kann bereits dann geschehen, wenn der Versicherungsnehmer aus seiner Sicht vielleicht nur eine "leicht geschönte" Schadenmeldung abgibt unddie Relevanz der falschen Angaben unterschätzt.
Denn es ist nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer explizit mit dem Ziel handelt, den Versicherer mit seinen Falschangaben zu täuschen. Es reicht aus, wenn er mit unvollständigen oder "geschönten" Angaben die Überprüfung des Schadens durch die Versicherung zu seinen Gunsten zu verändern versucht, um Schwierigkeiten bei der Abwicklung und Leistungserbringung zu vermeiden.
Falsche oder widersprüchliche Angaben
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Unfallschaden falsche Angabenüber eine (auch nur geringe) Alkoholisierung oder eine behördliche Aufnahme gemacht werden.
Ebenso fallen widersprüchliche Angaben über den Verbleib der Reserveschlüssel nach einem Kfz-Diebstahl darunter. Der Versicherer kann sich in diesen Fällen auf die Verletzung der Obliegenheit der Aufklärungspflicht berufen, wonach der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen. Andernfalls kann die Versicherung jegliche Schadenleistung ablehnen.
Die korrekte Schadenmeldung ist also entscheidend für eine rasche und problemlose Abwicklung.