Letztlich geht es immer nur um das eine: Ums Geld -oder das, was der
Partner nicht bekommt. Auch bei Ersatzteilen, die es nicht gibt: aus
irgendwelchen Gründen, auch für Autos, die noch nicht so alt sind,
dass sie aus dem Rahmen der verpflichtenden Ersatzteilversorgung
herausfallen.
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Der Hersteller liefert halt bestimmte Teile nicht, für
ein freies Teil ist vielleicht der Markt zu klein. Dann verliert die
Werkstatt Teileumsatz, kann ihre Arbeit nicht verkaufen -und auf
Dauer Auto und Kunden nicht mehr im Bestand halten, denn der kauft,
wenn das oft genug passiert, einen Neuwagen, aber nicht von der
bisherigen Marke. Pikant, wenn dann zu allem Überfluss auch noch
gefragt wird, wie der Markenpartner eigentlich seinen Ersatzteilbonus
erreichenmöchte
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.