Das Geld liegt auf der Straße

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Das Geld liegt auf der Straße

Lkw-Besitzer sollten sich möglichst rasch darum kümmern, von den Beteiligten des Lkw-Kartells Geld zurückzufordern.

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Der 19. Juli 2016 war ein schwarzer Tag für Europas Lkw-Produzenten. Da verdonnerte die Europäische Kommission die Mitglieder des Lkw-Kartells zu einer Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro. Aufgeflogen ist das Kartell 2011 durch eine Selbstanzeige der VW-Tochter MAN, die sich damit Straffreiheit erkaufte. Durch den bindenden EU-Bescheidsind alle Kartellanten solidarisch verpflichtet, den Lkw-Käufern den aus den Preisabsprachen resultierenden Schaden zu ersetzen. Das europäische Juristennetzwerk EDL (European Distribution Lawyers) hat beschlossen, sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche zu unterstützen.

Aktuell geht es um alle Lkws ab 6 Tonnen, die seit 1997 von Daimler, Volvo, Renault, Iveco und DAF in der EU verkauft wurden. Das Verfahren gegen Scania ist noch in Schwebe, doch sollten sich auch diese Käufer rechtzeitig auf die Geltendmachung ihrer Forderungen vorbereiten.

Verjährungsfrist deutlich ausgeweitet

Mit der Richtlinie RL2014/104/EU hat die Kommission die Durchsetzung derartiger Schadenersatzansprüche wesentlich erleichtert. Zur Verankerung im österreichischen Recht ist derzeit eine Kartellrechtsnovelle im Laufen; diese soll bis 21. Dezember durch den gesamten parlamentarischen Prozess.

Das Kartell war seit 1997 aktiv. Dank der neuen Verjährungsfristen können nun auch Schäden aus überhöhten Lkw-Preisen von Käufern und Leasingnehmern für die 14 Jahre bis 2011 geltend gemacht werden. "Damit Schäden aus frühen Käufen nicht verjähren, müssen sie bis 19. Dezember 2017 eingeklagt sein", sagt der österreichische EDL-Anwalt Dr.Martin Brenner und rät, umgehend mit der Sichtung der Kauf-und Leasingverträge zu beginnen.

Wer hat wann welchen Lkw gekauft?

Der Vorteil bei der Geltendmachung kartellrechtlicher Schäden ist, dass die Beweispflicht der Lkw-Käufer wesentlich erleichtert wurde. Sie brauchen nur zu beweisen, wann sie welche Lkws welcher Marke zu welchen Preisen gekauft haben. Fehlen ihnen dazu die erforderlichen Unterlagen, sind die Kartellanten verpflichtet, diese herauszurücken.

Wie hoch ist nun der entstandene Schaden?

Bei der Schadenskalkulation ist zu berücksichtigen, dass nur die Werksabgabepreise an Händler und Großhändler aufeinander abgestimmt wurden. Die individuellen Wünsche der Kunden und die damit verbundenen Zusatzkosten waren davon nicht erfasst. Das Gericht müsste nun den Preis kennen, der ohne Kartell zu zahlen gewesen wäre. "DieJudikatur unterstellt den großen Herstellern, dass sie das Risiko von Imageschäden und drakonischer Geldbußen nur eingehen, wenn sie entsprechende finanzielle Vorteile erzielen", sagt Brenner und schätzt den durchschnittlichen Preisaufschlag auf 15 bis 20 Prozent.

Bei einem Grundpreis eines handelsüblichen Lkws von 80.000 Euro liegt der Schaden somit zwischen 12.000 und 16.000 Euro. "Dank der EU-Richtlinie können die nationalen Gerichte von einer mathematisch exakten Beweisführung absehen und den Schadensbetrag schätzen", verweist Brenner auf die Bestimmung der Kartellrechtsnovelle, dassder Kartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde bei entsprechenden Ansuchen die Gerichte bei der Festlegung der Schadenshöhe zu unterstützen haben.

Wer erhält wie viel Geld?

Da Lkw-Käufer und -Verkäufer häufig in einem guten Einvernehmen stehen, wird zur Einforderung des Schadens möglicherweise gar kein Anwalt erforderlich sein. Dem Vernehmen nach hat MAN einem Großabnehmer bereits die Summe von 5.000 Euro pro Leasingfahrzeug angeboten. Für jene, die mehr herausholen wollen, bietet Brenner die Möglichkeit, die gebündelten Forderungen mehrerer Käufer gemeinsam und damit kostengünstiger zu betreiben. Oder durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers das Kostenrisiko ganz auszuschalten -wobei dieser nach Abzug der Kosten 30 Prozent vom Prozesserfolg kassiert.

Geld gibt es für die Geschädigten auf jeden Fall. Wer auf welchem Weg wie viel bekommt, das muss jeder Flottenbetreiber für sich individuell überlegen.

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