Jüngst präsentierten Verkehrsminister Jörg Leichtfried und
Umweltminister Andrä Rupprechter ein Förderungspaket für E-Mobilität,
um dieser damit deutlichen Schub zu verleihen. Um Kunden wirklich für
(noch teure) E-Autos zu begeistern, bedarf es aber weiterer
Maßnahmen, deren Umsetzung von der Gnade der jeweiligen
Landesregierung abhängt.
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Statt einheitlicher Bundesverordnungen, die
Benefits wie Gratis-Parken für E-Autos oder die Benützung von
Busspuren landesweit regeln könnten, entscheiden einmal mehr Länder
und Gemeinden, was erlaubt oder nicht gestattet wird. Deren
Geschmäckersind bekanntlich ja verschieden -in diesem Fall erweist
sich der oftmals hochgelobte Föderalismus wohl als Bremsklotz.
Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten, bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.