

Mit einem neuen Logo startet AutoScout24: Bis Mitte Mai soll es überall umgesetzt werden.
Voraussichtlich bis Ende März 2020 schließt Kipper- und Fahrzeughersteller Meiller GmbH das neue Werk in Oed-Öhling bei Amstetten.
Die jüngste Verordnung schränkt die Tätigkeit der Kfz-Werkstätte nicht ein. Was tatsächlich erledigt werden darf, ist teilweise Ermessens-Sache.
Das vormalige Verkehrsministerium hat mit dem Erlass GZ: 2020-0.183.859 den Notbetrieb, auf den die Zulassungsstellen heruntergefahren werden, definiert.
Zeit zum Handeln: Durch die Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) kam es zu nie dagewesenen Maßnahmen wie Quarantäne, Beschränkung des Flugverkehrs, Schließung von Schulen und Kindergärten, Ausgangssperren und Absagen von Veranstaltungen.
Selbst für den – derzeit sehr optimistischen – Fall, dass nach der Corona-Epidemie in 3 Monaten wieder normales Leben eintritt, rechnet der deutsche Automobil-Experte Ferdinand Dudenhöffer mit „erheblichen Einschnitten“ für den europäischen Automarkt.
Die Porsche Holding Salzburg (PHS) habe aufgrund der von der Regierung angeordneten Maßnahmen entschieden, „all ihre österreichischen Unternehmensbereiche, die nicht für die Aufrechterhaltung der Grundfunktionen des Unternehmens notwendig sind, von heute weg bis zum 29. März zu schließen“, wie das Unternehmen mitteilt.
In der Information BMF – GZ 2020-0.178.784 vom 14. März 2020 hat das Finanzministerium Sonderregelungen wegen der Corona-Pandemie herausgegeben.
Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat eine Information zum Thema „Reduzierung wirtschaftlicher Schäden“ zusammengestellt.
Mit Interpretationen zwischen „Normalbetrieb" und „Notbetrieb" legen die Kfz-Betriebe des Landes die verordnete Regelung für die Werkstatt aus.
Die WKO hat aufgrund der aktuellen Lage zwischen 16. März und 13. April 2020 geplante Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen sowie Ingenieurszertifizierungen auf einen derzeit noch unbekannten Zeitpunkt verschoben. Der Berufsschulunterricht wird aber fortgesetzt und findet in eigenverantwortlicher Form zu Hause statt.
In das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wurden Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19 eingefügt, mit denen die Bundesvergütung der Sonderbetreuungszeit geregelt wird.
Innovationstage, Gewährleistung, Kalibrieren, Fuhrparklösungen und Gebrauchtwagen: Das Informations- und Weiterbildungsangebot der nächsten Wochen hat es in sich. Hier finden Sie die wichtigsten Termine.
Das A&W-Schwestermagazin FLOTTE veranstaltet am 20. und 21. April interessante Webinare zu aktuellen Fuhrpark-Themen. Melden Sie sich noch rasch an.
Am 21. April, 9 Uhr organisiert das Bundesgremium Fahrzeughandel ein umfassendes und auf den Fahrzeughandel zugeschnittenes Webinar zum Thema Gewährleistung mit Rechtsanwalt MMag. Stefan Adametz.
Am 17 und 18. Mai bietet der TÜV SÜD die nächste Gelegenheit zur Weiterbildung im Gebrauchtwagen-Management, dieses Mal in Salzburg.
Jetzt anmelden!