
Was ist Abfall und was nicht?
Seit 1.Jänner 2016 hat der Exporteur eines beschädigten Gebrauchtfahrzeugs im Fall einer Kontrolle durch die Behörde den Nachweis zu erbringen, dass es sich nicht um Abfall handelt. Wie das Bundesgremium des Fahrzeughandels mitteilt, haben sich Anfragen zu diesem Thema gehäuft.
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