Verachtet mir die Meister nicht

und ehrt mir ihre Kunst." Dieser Lobgesang des Hans Sachs in Richard Wagners "Meistersinger" scheint im Kfz-Gewerbe außer Mode zu sein. Denn der Weg zum "Meister" ist steinig.

Lehre, Gesellenprüfung und Meisterkurse kosten Zeit und Geld. Warum soll sich einer dieser Tortur unterziehen? Schließlich reicht eine simple Bescheinigung seiner fachlichen Kompetenz durch einen Kfz-Sachverständigen, um damit als vollwertiger Kraftfahrzeugtechniker eine Kfz-Werkstätte zu eröffnen.

Die ersten Erleichterungen hat es bereits 2002 mit der Novellierung der Gewerbeordnung gegeben. Für jedes reglementierte Gewerbe wurde der Zugang im Verordnungsweg festgelegt. Sobald der Werkstättenaspirant die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt hatte, galt die fachliche Qualifikation ex lege als erwiesen. Konnte ein derartiger "genereller Befähigungsnachweis" nicht erbracht werden, stand die Möglichkeit offen, die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch individuelle Beweismittel nachzuweisen ("individueller Befähigungsnachweis").

Überdies wurde die Zulassung zur Meisterprüfung nicht mehr an den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer zweijährigen Praxis gebunden. Ein bestandener Lehrabschluss konnte Teile der Meisterprüfung ersetzen.

Weitere Erleichterungen

2008 hat das Wirtschaftsministerium den Weg zum Kfz-Techniker, Kfz-Spengler und Kfz-Lackierer weiter erleichtert. Neben geprüften Meistern bekamen auch TUund FH-Absolventen aus dem Bereich Maschinenbau bei Nachweis einer einjährigen einschlägigen Praxis den Gewerbeschein.

Absolventen einer Werkmeisterschule für Berufstätige hatten nach einer erfolgreichen Unternehmerprüfung und einer zweijährigen einschlägigen Praxis Anspruch auf den begehrten Gewerbeschein. Eine weitere Alternative war der Abschluss einer von der Kammer als vollwertig anerkannten Kfz-Ausbildung und eine mindestens vierjährige einschlägige Praxis als Selbstständiger oder Betriebsleiter. Anderseits reichen aber auch Zeugnisse über eine fünfjährige unselbstständige Kfz-Tätigkeit in Verbindung mit einer dreijährigen einschlägigen Tätigkeit als Selbstständiger.

In der Praxis kann somit ein fertiger Lehrling mit fünf Praxisjahren mit einer Servicebox starten und nach dreijähriger Selbstständigkeit den Kfz-Gewerbeschein anfordern. Oder er lässt sich von einem befreundeten Kfz-Unternehmer ein Zeugnis über eine sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Betriebsleiter ausstellen.

Zulassungsbedingungen weiter verwässert

Während einzelne Innungsmitglieder weiterhin vehement um die Qualität der Lehrlingsausbildung kämpften, kam es 2012 zu einer weiteren -europaweiten -Verwässerung der Zulassungsbedingungen. Zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsausbildungen innerhalb der EU wurde der § 19 derGewerbeordnung novelliert. Seither kann die "individuelle Befähigung" der Gewerbebehörde einfach durch ein Privatgutachten eines Kfz-Sachverständigen nachgewiesen werden. Der bescheinigt seinem Kunden, dass er über die "für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeitenund Erfahrungen verfügt".

Diese Gutachten sind ab 800 Euro wohlfeil zu erhalten. Für die für den Bereich Gewerbe in Wien zuständige Magistratsabteilung 63 gibt es auch keine Veranlassung, die Qualität dieser Nachweise zu bezweifeln. Schließlich stammen sie von honorigen Mitgliedern des Wiener Innungsausschusses wie etwa Helmut Neverla, Cheftechniker bei Oldtimerrallyes, odervom ehemaligen Innungsmeister Ing. Werner Fessl, der auch im Wiener Gremialausschuss Sitz und Stimme hat. Oder vom Autohändler und Oldtimer-Guru Franz Steinbacher. Alles alte Kämmerer, die sich ihre Meisterprüfung noch mühsam erkämpfen mussten.

Über "preiswerte Alternative" entsetzt

Selbst alte Branchenprofis kannten diese legale Lücke im dualen Ausbildungssystem nicht. "Ich hab" das ursprünglich gar nicht glauben können", ist Eduard Strobl, Seniorchef von Peugeot Strobl in Wien, über diese Rechtslage entsetzt. Deren ursprüngliche Idee war es, etwa Kfz-Technikern mit einem türkischen oder serbischen Meisterbrief den Besuch und die Kosten einer österreichischen Meisterschule zu ersparen. In der Zwischenzeit hat sich diese preiswerte Alternative eines Sachverständigengutachtens herumgesprochen. Strobl, seit etwa einem Jahr als stellvertretender Innungsmeister in Wien tätig, sieht damit die profunde Berufsausbildung mit den dazugehörigen Lehrgängen und Prüfungen gefährdet. "Warum soll einer für seine Ausbildung, seine Kenntnisse und seinen Meistertitel 10.000 Euro ausgeben, wenn er den Befähigungsnachweis und die Gewerbeberechtigung auch um 1.000 Euro bekommt?", ärgert er sich "über diese Clique, diebei dem Ganzen mitmacht".

730 Meisterbetriebe, 701 Servicestationen

Politisch lässt sich dieses neue System als Liberalisierung des Gewerbes gut verkaufen. So stehen in Wien 730 Meisterbetrieben bereits 701 Servicestationen gegenüber. Den Ärger haben dann in erster Linie jene Kunden, denen unerfahrene Mechaniker bei einer Reparatur ihr Auto verpfuschen. Ärger haben letztlich auch die Arbeiterkammern, die sich als Konsumentenschützer mit solchen verpfuschten Reparaturen und den daraus resultierenden Reklamationen herumzuschlagen haben.